1. November 2020 -Aktualisierung des Amazon Partnerprogrammes

1. November 2020 -Aktualisierung des Amazon Partnerprogrammes

Zusammenfassung der Änderungen des Amazon Partnerprogrammes

In diesem Beitrag wollen wir Euch eine Zusammenfassung der neuen Amazon Richtlinien geben, die Ihr unter folgendem Link komplett einsehen könnt. Um sicherzustellen, dass ihr den Vorgaben gemäß des Partnerprogrammes handelt, solltet Ihr Euch ausschließlich am Inhalt des Originalartikels, den ihr über den folgenden Link einsehen könnt, halten. Wir haben den Inhalt nur zusammengefasst.

https://partnernet.amazon.de/help/operating/compare

Die Anpassung des Beitrages von Amazon enthält Aktualisierungen und Neuerungen bzgl. der Teilnahme am Partnerprogramm mit Wirkung zum 1. November 2020.

Einhaltung der Richtlinien des Amazon Partnerprogrammes

Das Wichtigste zuerst, denn die Teilnahme am Partnerprogramm setzt voraus, dass die komplette Vereinbarung vom Publisher (Webseitenbetreiber bzw. Werbenden) eingehalten bzw. umgesetzt wird.

1. Der Teilnehmer ist verpflichtet, Amazon alle Informationen zu geben, die angefordert werden. Ein Verstoß kann zur Folge haben, dass sämtliche (auch alle offenen) zahlbaren Vergütungen ohne weitere Ankündigung eingestellt werden. Ebenso kann Amazon Ersatz für darüber hinausgehende Schäden verlangen.

2. Auf der werbenden Seite (z.B. Webseite oder weiteres) muss folgender, bzw. ähnliche deutlicher Hinweis klar erkennbar sein: „Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen“. Weitere Angaben zur Teilnahme am Partnerprogramm dürfen nicht gemacht werden. Ebenso darf der benannte Hinweis nicht falsch dargestellt bzw. ausgeschmückt werden.

3. Alle Informationen, die mit Amazon oder verbundenen Unternehmen zu tun haben, gelten als „vertrauliche Informationen“. Diese dürfen in keinem Falle an Dritte weitergegeben werden (Ausnahme bildet hier die Vertraulichkeit bei verpflichtent verbundenen Unternehmen).

4. Werbende sind als ausschließlich als „unabhängiger Vertragspartner“ zu sehen. Eine Teilnahmne ist daher nicht als Partnerschaft, Joint-Venture, Vertretungsverhältnis, Franchisevereinbarung, Handelsvertreterbeziehung oder Anstellungsverhältnis zu sehen. Ihr solltet unbedingt die Anhänge 2 und 3 auf der oben verlinkten Seite genauer ansehen, diese regeln „anwendbares Recht“ und die „steuerlichen Bestimmungen“

5. Die Übersicht der Mindestauszahlungsbeträge in Deutschland gliedert sich wie folgt:

– Überweisung: Ab 25 Euro
– Geschenkgutschein: Ab 25 Euro
– Scheck: Ab 50 Euro

6. Anforderungen für Partner-Links

Im Falle eines Preisvergleiches müssen Preise von Amazon immer als, bei neuen Artikeln „Neu“ – Preis und bei gebrauchten Artikel „Gebraucht“ – Preis dargestellt werden.

7. Es ist zu gewährleisten, dass keinerlei Verletzung von Rechten Amazons, bzw. Rechte anderer natürlicher oder juristischer Personen stattfindet. Dazu gehören u.a.
Urheberrechte, Markenrechte, Datenschutzrechte, Veröffentlichungsrechte oder geistige Eigentumsrechte bzw. gewerbliche Schutzrechte. Ebenso betrifft dies
die Einhaltung der Amazon Anti-Fälschungsrichtlinien für das Partnerprogramm.

8. Bei der Erhebung von Daten des werbenden durch Cookies, Pixel oder andere Technologien, sind die jeweiligen Datenschutzbestimmungen einzuhalten.

9. Links, mit dem eigenen Partner-Tag, dürfen nicht auf Webseiten angezeigt werden, die nicht als eigene Webseiten zu sehen sind.

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